VITAWERK
Rottmannsbodenstr. 5
4102 Binningen BL
Stand: Januar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Behandlung
Im Rahmen der freien Arztwahl kann eine Behandlung – ausser in medizinischen Notfällen – abgelehnt werden.
Gegenstand des Behandlungsauftrags sind insbesondere Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Beratung und therapeutische Behandlung.
2. Sorgfaltspflicht und Dokumentation
Es wird eine sachgerechte Krankengeschichte gemäss FMH-Standesordnung, kantonalem Gesundheitsrecht und den gesetzlichen Vorgaben geführt.
3. Austausch medizinischer Unterlagen
Die Praxis ist berechtigt, zur fachgerechten Behandlung notwendige medizinische Unterlagen anzufordern sowie relevante Befunde an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte oder andere beteiligte Fachpersonen zu übermitteln.
4. Behandlungserfolg
Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.
5. Rechnungsstellung und Datenweitergabe
Für Zwecke der Rechnungsstellung, Administration und des Inkassos können die erforderlichen Daten an beauftragte Dienstleister
(z. B. Abrechnungs- oder IT-Dienstleister) sowie zuständige Stellen weitergegeben werden.
Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
6. Termine und Ausfallhonorar
Nicht wahrgenommene Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus (Werktage) abgesagt werden, können als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.
Dieses Honorar ist unabhängig von Versicherungsleistungen geschuldet.
7. Beendigung des Behandlungsauftrags
Der Behandlungsauftrag kann von beiden Parteien grundsätzlich jederzeit widerrufen werden, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt und keine medizinische Gefährdung entsteht.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand – Liestal, Baselland.
Tarife und Kosten
Die Behandlung wird gemäss den geltenden Tarifen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung, KVG) abgerechnet.
Versicherte im Hausarzt- oder HMO-Modell benötigen vor Behandlungsbeginn eine gültige ärztliche Zuweisung.
Die Abrechnung erfolgt im Tiers-payant-Verfahren direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Sie erhalten eine elektronische Rechnungskopie zu Ihrer Information.
Nicht eingehaltene Termine (Ausfallhonorar)
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden im Voraus (an Werktagen) abgesagt werden, gelten als reservierte Zeit.
In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.
Das Ausfallhonorar wird nicht von der Krankenkasse übernommen und ist von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen.
Nicht bezahlte Rechnungen
Bei ausstehenden Forderungen ist die Praxis berechtigt, die für das Inkasso erforderlichen Personen- und Rechnungsdaten an beauftragte Inkassostellen oder Dienstleister weiterzugeben.
Die Datenweitergabe erfolgt ausschliesslich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

